archivierte Ausgabe 4/2024 |
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Einführung |
Nicht unausgesprochen bleiben darf ... |
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Die vorliegende Ausgabe der Wortgottesfeiern entstand Wochen vor den Feierlichkeiten zum Jubiläum des Grundgesetzes der Bundesrepublik. Seit 75 Jahren, seit dem 23. Mai 1949, regelt das Grundgesetz unser Zusammenleben. Es beginnt mit dem bis heute gültigen und prägenden Artikel 1: »Die Würde des Menschen ist unantastbar.« In manchen Diskussionen oder auch in Kommentaren in den sogenannten Sozialen Medien, entsteht allerdings der Eindruck, dass für eine immer größer werdende Zahl von Menschen dieser Artikel keine Bedeutung hat. Viele pochen lieber egoistisch nur auf ihre eigenen Grundrechte, wie sie bis zum Artikel 19 im Grundgesetz verzeichnet sind.
2024 ist zudem ein Wahljahr. Nach Kommunalwahlen und der Europawahl im Juni folgen im Herbst Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg. »Deutschland durchlebt eine turbulente Zeit. Die Stimmung ist aufgewühlt und die Gesellschaft polarisiert. Ein wachsender Teil der Bevölkerung lässt sich von rechtsextremistischen oder rechtspopulistischen Bewegungen ansprechen.« – So beschreiben die deutschen Bischöfe in ihrer Erklärung nach der Vollversammlung der Bischofskonferenz im Februar 2024 in Augsburg die Situation in Deutschland. Weiter heißt es: »Wir sehen mit großer Sorge, dass sich radikales Denken verstärkt und sogar zum Hass auf Mitmenschen wird – vor allem aufgrund ihrer Religion, Herkunft oder Hautfarbe, wegen des Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität. Im Hintergrund dieser Entwicklung sehen wir die Vielzahl von Krisen, die Deutschland und Europa seit Jahren erleben.«
Auch viele in den christlichen Gemeinden sind in Sorge. Sie sehen aber auch die Verantwortung als Christen, die Botschaft von Menschenwürde, Nächstenliebe, Gerechtigkeit und Frieden zu verkünden und durch ihr diakonisches Engagement erfahrbar zu machen. Mit dem vielfältigen sozialen Engagement für Menschen am Rand der Gesellschaft, für Geflüchtete, für Opfer des Krieges in der Ukraine ... verbindet sich das gemeinsame Gebet im Gottesdienst – das Gebet für die anderen, geschwisterlich, solidarisch.
Das Fürbittgebet wurde gesamtkirchlich erst durch das II. Vatikanische Konzil wiederbelebt. Es war »durch die Ungunst der Zeit verlorengegangen« (Liturgiekonstitution SC 50). Eine Rückbesinnung auf das Fürbittgebet, das allein in der Liturgie des Karfreitags in der Tradition erhalten geblieben war, gab es allerdings zuvor in der liturgischen Bewegung in den 1930er Jahren. Der Leipziger Pfarrer Theo Gunkel erinnert sich: »Unsere Fürbitten entstanden bei Kriegsbeginn aus der Erkenntnis, daß das, was nun so stark als Not und Sorge das Bewußtsein der Menschen erfüllte, in einem echten Gottesdienst der Gemeinde nicht unausgesprochen bleiben darf.«
Nicht unausgesprochen bleiben darf auch heute die Bitte für die anderen – getragen vom Gedanken der Solidarität:
Das Gebet für alle, die unter Krieg und Terror, Gewalt und Unrecht leiden (in der Ukraine, im Nahen Osten und in anderen Regionen der Welt); für alle, die auf der Flucht sind und ihrer Heimat beraubt wurden; für die Frauen und Männer, die Verantwortung tragen in den Staaten der Welt; für alle, die sich für den Schutz der Schwachen und Verfolgten einsetzen und Wege suchen, um Spaltung und Streit zu überwinden.
Das Gebet für alle, die beitragen zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft; für alle, die sich sorgen um die Zukunft; für die Frauen und Männer, die sich engagieren für das Miteinander in Städten und Dörfern und nicht schweigen, wenn Menschen ausgegrenzt und diskriminiert werden; für die politischen Akteure in ihrer gemeinsamen Verantwortung für den gesellschaftlichen Frieden und die unantastbare Würde jedes Menschen.
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Andreas Poschmann |
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